VEREINSFÖRDERUNG

Alle Vereinsförderungen auf einen Blick

Hier finden sie über die Tabs im unteren Bereich die Verschiedenen Förderungen

Sonderinvestitionsprogramm
Sportland Hessen
Sportstättensanierung/Modernisierung/
Erweiterung

Das Land Hessen unterstützt bestehende Sportstättenförderprogramme für die Haushaltsjahre bis 2019 mit jeweils 5 Mio. €.
Dieses Programm dient ausschließlich zur Sanierung, 
Modernisierung und Erweiterung bereits bestehender Sportstätten d.h. kein Sportstättenneubau.
Die Sportkreise bekommen die Anträge der Vereine zugeschickt und prüfen sie auf Dringlichkeit bzw. Notwendigkeit. 
Bei einer Befürwortung der Unterstützung schickt der Verein die kompletten Unterlagen (s. Seite 3) an das Hessische Ministerium mit einer persönlichen schriftlichen Beurteilung des Antrags vom Sportkreisvorsitzenden. 
Über die tatsächliche Notwendigkeit entscheidet das Hessische Ministerium und behält sich vor, die Sportstätten auch in Augenschein zu nehmen. 
Nur wenn alle Parteien das Bauvorhaben unterstützen, d.h. Kreis, Kammer und Verein, dann trägt das Land Hessen bzw. das Sonder-Investitionsprogramm seinen Teil dazu bei. 
Eine Maßnahme ist nur bezuschussungsfähig, wenn sie noch nicht begonnen wurde. 
Den Umfang der Bezuschussung bestimmt das Gremium des Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Im Normalfall dauert die Bearbeitung, wenn alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind, ca. 6-8 Wochen. 
Die Gelder werden nach Dringlichkeit bzw. nach der Notwendigkeit der Baumaßnahmen verteilt, d.h. dass nicht das Datum der Antragstellung entscheidend für eine Bezuschussung ist, sondern der Zustand der sanierungsbedürftigen Sportstätten. ´
Die Auszahlung seitens des Hessischen Ministeriums erfolgt in mehreren Schritten:
Vor bzw. zu Beginn der Maßnahme und der größte Teil nach Beendigung des Bauvorhaben. 
Da das ganze Land Hessen von dem Sportstätten-sanierungsprogramm profitieren soll,wird nicht jeder Antrag unterstützt werden können.

Neben dem Bau und der Sanierung von Sportstätten stellt die Hessische Landesregierung Mittel für die „Weiterführung der Vereinsarbeit“ bereit.

Dieses Programm ist bewusst breit gefächert und erreicht mit seinen unterschiedlichen Fördermaßnahmen die Vereinsarbeit.

Bei Nachweis einer besonderen finanziellen Belastung kann hessischen Sportvereinen und Sportverbänden, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, eine Zuwendung zur „Weiterführung der Vereinsarbeit“ bewilligt werden:

Besondere finanzielle Belastungen für Sportvereine und Sportverbände entstehen beispielsweise durch:

  • Anschaffungen langlebiger Sportgeräte
  • Instandhaltungsmaßnahmen
  • Instandsetzungen

Die Zuwendung kann über den jeweiligen zuständigen Landkreis beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege In Abhängigkeit der Gesamtkosten und der finanziellen Belastung des Vereins werden Zuwendungen gewährt.

Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie auf der Seite des
hessischen Misterium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege unter hessen.de

Förderung vereinseigener Sportanlagen nach den „Förderungsgrundsätzen des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau“.Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie auf der Seite des hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Bei offenen Fragen hilft die Servicestelle des Sportkreises gerne weiter!


Zuschüsse vom Lsbh für langlebige Sportgeräte und Bauvorhaben 

                     Seit 01. Juli 2024 gibt es neue Förderrichtlinien. Förderanträge können nur noch online durch den Verein gestellt werden

Weitere Informationen und Gegenstände der
Förderungen für Baumaßnamen vereinseigener Anlagen bzw. die
Anschaffung langlebiger Sportgeräte finden Sie hier: 

Vereinsmanagement < Beratung und Förderung Baumaßnahmen und Sportgeräte – Investitionszuschüsse

Vereinsberaterportal des landessportbund Hessen

Der Landessportbund Hessen bietet seinen Vereinen eine Vielfalt an finanzieller und ideeller Unterstützung. 
Dies geht von der Unterstützung von Übungsleitern bis hin zu Unterstützungen von baulichen Maßnahmen.

Unter folgendem Link können Sie sich informieren:

http://www.lsbh-vereinsberater.de/

Informationen zum Fahrtkostenzuschuss für Jugendmannschaften  2025/26

Die Anträge dürfen per E-Mail gesendet werden an: geschaeftsstelle@sportkreis-odenwald.de   eine Papierform wird nicht benötigt.

  1. Die Gelder für den Fahrtkostenzuschuss werden vom Odenwaldkreis und vom Sportkreis Odenwald zur Verfügung gestellt.
  2. Die Summe beträgt ca. € 15.000,– im Jahr.
  3. Der Sportkreis Odenwald ist beauftragt, die Gelder zu verteilen.
  4. Gefördert werden nur die Sportvereine des Odenwaldkreises mit Jugendmannschaften (bis 18 Jahre).
        Ferner müssen die Vereine Mitglied im Landessportbund Hessen sein.
  5. Die Mitgliedsnummer ist immer anzugeben.
  6. Der Bezuschussungszeitraum gilt jeweils jahresübergreifend vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des laufenden Jahres.
  7. Der Abgabetermin des Antrages mit den entsprechenden Listen ist immer zum 31. Juli des laufenden Jahres.
        Die Auszahlung erfolgt bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres.
  8. Bitte benutzen Sie für jede Jugendmannschaft eine Liste. Die km-Angabe ist nur einfach anzugeben.Es werden bezuschusst:
    1. Fahrten zu den Pflichtspielen und Wettkämpfen innerhalb Deutschlands
    2. Zuschüsse für Kader-Training müssen beim jeweiligen Verband beantragt werden
    3. Keine Fahrten zu Trainingsspielen oder zum Training
  9. Der Antrag ist nur einmal auszufüllen und mit den Listen per E-Mail an: geschaeftsstelle@sportkreis-odenwald.de zusenden.
  10. Die Vordrucke (Antrag, Infomaterial und Liste) können über die Downloadfunktion oben rechts heruntergeladen werden.
  11. Die Anträge und die Vordrucke können bei der Geschäftsstelle als Formularvordruck angefordert werden.
  12. Die Listen im „Excel-Format“ können ebenfalls bei der Geschäftsstelle angefordert werden. (Summenspalten ausweisen > macht Excel automatisch).
    Eine Eingangsbestätigung erfolgt von der Geschäftsstelle, nur dann wird Ihr Antrag geprüft.

Für weitere Rückfragen und Auskünfte steht Ihnen Frau Petra Weigel von unserer Geschäftsstelle (0151-52213582) zur Verfügung.

Klimaschutz- und Kosteneinsparmöglichkeiten von Sportvereinen

Der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) und das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) fördern Maßnahmen zur Senkung der Energieverbräuche und der Betriebskosten sowie Sondermaßnahmen zur Erlangung der gesetzlichen Vorgaben der „Trinkwasserverordnung“ und der „Heizölverbraucherstättenverordnung“.

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie daran erinnern, dass der LSBH mit der GEMA eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat, in der Vereinen Rabatte bzw. Sonderkonditionen für Veranstaltungen mit musikalischer Begleitung gewährt werden.

Nähere Informationen erhalten Sie im Internet unter lsbh Vereinsberater-Home   „Tarifveränderungen der Gema“ im Vereinsberater Portal. 

GEMA 

Programm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen

Ab dem Jahr 2018 und zur Stärkung und Förderung der Kooperationen wird festgelegt:

  1. Förderung durch Staatl. Schulamt

Vertrag/Gesetz vom 11. Mai 1992 in seiner Neufassung vom 24. April 2012.

  1. 2. Förderung durch Landessportbund (lsb h)
  2. 3. Förderung durch den Sportkreis Odenwald
  3. Weiterführung des lsb h-Programms im 4. und 5. Jahr
  4. Eigenständiger Kooperationsvertrag mit den Vereinen und Schulen

Bei allen Programmen und Unterstützungen kann nur eine Form in einem Jahr beantragt und bezuschusst werden. Keine Doppelzahlungen und Verträge.

Im Einzeln:

Bereich 1: Förderung durch Staatl. Schulamt

Bereich 2: Förderung durch Landessportbund

Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist im Prinzip recht einfach. Die Vertreter/innen von Schule und Sportverein, die eine Kooperation gefördert haben wollen, treffen sich zu einem Planungsgespräch. Bei diesem werden die Rahmendaten besprochen und in einem vorgefertigten Formular als Gesprächsprotokoll festgehalten. Das ausgefüllte Protokoll ist dann gleichzeitig der Antrag, der von der Schule bis zum 15. April des laufenden Jahres an das jeweilige Staatliche Schulamt geschickt werden muss. Das Gesprächsprotokoll kann anbei  als doc-Datei heruntergeladen werden, um es direkt am PC auszufüllen. 

Wie geht’s dann weiter? 
Die örtliche Programmgruppe in dem jeweiligen Schulamtsbereich, bestehend aus Vertreter/innen der Schulbehörden und des organisierten Sports, wird sich nach den Osterferien treffen und eine Auswahl vornehmen. Die ausgewählten Kooperationen erhalten dann noch rechtzeitig vor den Sommerferien einen Kooperationsvertrag zugesandt. Der wird von Schule und Sportverein unterschrieben und wieder ans Schulamt zurückgesendet. (Der Kooperationsvertrag ist nur zur Orientierung anbei zu finden, wird aber jetzt noch nicht benötigt!!!). Später wird dann für jeden Monat ein Formblatt zum Stundennachweis ausgefüllt, dass allerdings zunächst nur vereinsintern aufbewahrt wird. Am Ende eines jeden Schulhalbjahres werden die Formblätter an das Schulamt geschickt. 

Was gibt es an Förderung? 

Bei der Förderung handelt es sich um eine Anschubfinanzierung. So werden die ausgewählten Kooperationen für drei Jahre unterstützt. In diesem Förderzeitraum sollen die organisatorische und inhaltliche Zusammenarbeit installiert und Wege für eine weiterführende Finanzierung gefunden werden. Die Förderungssummen werden jährlich in zwei Raten im Herbst und Frühjahr an die Schule überwiesen. Die Unterstützung beträgt ab dem Jahr 2019 jeweils 700 Euro für drei Jahre. Danach muss das Angebot komplett aus anderen Finanzquellen versorgt werden. Deshalb sollte schon frühzeitig geklärt werden, wie die Finanzierung des Kooperationsangebots langfristig sichergestellt wird. Dazu können z. B. Mittel aus der Ganztagsschulfinanzierung, der kommunalen Förderung, Elternbeiträge oder kreative Mitgliedschaftsmodelle herangezogen werden.

Bereich 3 : Förderung durch den Sportkreis Odenwald, Erhöhung ab 2023

Fall a) Nach der Förderung der 3 Jahre hat der Sportkreis Odenwald als einziger Sportkreis eine weiter Förderung für 3 Jahre vorgesehen. Hier können bis zu € 350,– pro Jahr gefördert werden. Dies geschieht durch einen weiteren, neuen Kooperationsvertrag mit dem Sportkreis, der Schule und dem Verein. Formulare sind bei der Geschäftsstelle anzufordern oder aber direkt über unsere Homepage Vereine < Vereinsförderung < Sportkreisförderung Schule und Verein „Förderung Abrechnungs-  formular als PDF „down zu loaden“.

Fall b) Verein, Schulträger schließen mit dem Sportkreis Odenwald einen Kooperationsvertrag ab. Dies kann in einer oder mehrere Sportarten geschehen. Hier wird die jährliche Unterstützung auf € 350,– Höchstbetrag festgelegt. Dies entspricht 30 Zeitstunden = 40 Schulstunden.        

Anträge sind wie beim lsb h bis zum 15. April des laufenden Jahres an den Vorstand des Sportkreises zu stellen.

Förderung Abrechnungsformular (PDF)

Integration und Inklusion

Gefördert und bezuschusst werden Maßnahmen von Vereinen zur Integration von Migranten und Menschen mit gesundheitlichem Handicap. Auf formlosen Antrag per E-Mail oder Post werden Vereine durch eine finanzielle Zuwendung unterstützt für:

  • höhere Ausgaben in Form der Beschaffung von Sportkleidung, Fahrtkosten (z. B. für Training und Wettkämpfe) oder ähnliches,
  • Interkulturelle Veranstaltungen unter Einbeziehung als Gäste, Wettkampfteilnehmer,
  • sonstige gesellige Vereinsveranstaltungen

Außerdem gehört in diesen Aufgabenbereich die Beratung von Vereinen hinsichtlich des Förderprogrammes „Integration durch Sport“ der Sportjugend des Landessportbundes Hessen.

Zuschüsse für Vereine ab 20.03.2024

Zuschüsse für die Ausrichtung von Veranstaltungen

Bei einer Hessen-Meisterschaft€150,–
Bei einer deutschen Meisterschaft€200,–
Bei einer internationalen Meisterschaft                  €300,–
Sportkreis- und z.B. Verbandstag€100,–


Hinweis: Für überregionale Veranstaltungen kann eine finanzielle
Unterstützung, sowohl vom Kreis, als auch vom Innenministerium
beantragt werden.

Zuschüsse bei Vereinsjubiläen

Jubiläen bis einschließlich 50 Jahre                       €100,–
Jubiläen von 51 bis 100 Jahre€200,–
Jubiläen ab 101 Jahre€300,–

Zuschüsse für Übungsleiter und Trainer Ausbildungen (Ausbildungskosten)

Der Sportkreis unterstützt die Ausbildungskosten pro Verein im Kalenderjahr mit 50% der förderfähigen Kosten.

Bei Verlängerung von Lizenzen werden die effektiven Kosten bezahlt.

Es werden nur originäre Seminar- und Lehrgangskosten bezuschusst, keine Übernachtungs- und Fahrtkosten.

Bitte beachten:  Anträge können nur über den Vorsitzenden des Vereins

                     bei der Geschäftsstelle (geschaeftsstelle@sportkreis-odenwald.de)

                     oder beim 1. Vorsitzenden des Sportkreises eingereicht werden.