Informationen zum Fahrtkostenzuschuss für Jugendmannschaften 2024/25
- Die Gelder für den Fahrtkostenzuschuss werden vom Odenwaldkreis und vom Sportkreis Odenwald zur Verfügung gestellt.
- Die Summe beträgt ca. € 15.000,-- im Jahr.
- Der Sportkreis Odenwald ist beauftragt, die Gelder zu verteilen.
- Gefördert werden nur die Sportvereine des Odenwaldkreises mit Jugendmannschaften (bis 18 Jahre).
Ferner müssen die Vereine Mitglied im Landessportbund Hessen sein. - Die Mitgliedsnummer ist immer anzugeben.
- Der Bezuschussungszeitraum gilt jeweils jahresübergreifend vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des laufenden Jahres.
- Der Abgabetermin des Antrages mit den entsprechenden Listen ist immer zum 31. Juli des laufenden Jahres.
Die Auszahlung erfolgt bis zum 30. November des laufenden Jahres. - Bitte benutzen Sie für jede Jugendmannschaft eine Liste. Die km-Angabe ist nur einfach anzugeben.Es werden bezuschusst:
- Fahrten zu den Pflichtspielen und Wettkämpfen innerhalb Deutschlands
- Zuschüsse für Kader-Training müssen beim jeweiligen Verband beantragt werden
- Keine Fahrten zu Trainingsspielen oder zum Training
- Der Antrag ist nur einmal auszufüllen und mit den Listen schriftlich per Post an diGeschäftsstelle zu senden (keine E-Mail).
- Die Vordrucke (Antrag, Infomaterial und Liste) können über die Downloadfunktion oben rechts heruntergeladen werden.
- Die Anträge und die Vordrucke können bei der Geschäftsstelle als Formularvordruck angefordert werden.
- Die Listen im „Excel-Format“ können ebenfalls bei der Geschäftsstelle angefordert werden. (Summenspalten ausweisen > macht Excel automatisch).
Eine Eingangsbestätigung erfolgt von der Geschäftsstelle.
Für weitere Rückfragen und Auskünfte steht Ihnen Frau Petra Weigel von unserer Geschäftsstelle (0151-52213582) oder unserer Vorsitzender Wolfgang Fröhlich (06063-3093) zur Verfügung.