Weiterführung der Vereinsarbeit
Neben dem Bau und der Sanierung von Sportstätten stellt
die Hessische Landesregierung Mittel für die "Weiterführung der Vereinsarbeit" bereit.
Dieses Programm ist bewusst breit gefächert und erreicht
mit seinen unterschiedlichen Fördermaßnahmen die Vereinsarbeit.
Bei Nachweis einer besonderen finanziellen Belastung kann
hessischen Sportvereinen und Sportverbänden, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind,
eine Zuwendung zur "Weiterführung der Vereinsarbeit" bewilligt werden:
Besondere finanzielle Belastungen für Sportvereine und Sportverbände entstehen beispielsweise durch:
- Anschaffungen langlebiger Sportgeräte
- Instandhaltungsmaßnahmen
- Instandsetzungen
Die Zuwendung kann über den jeweiligen zuständigen Landkreis
beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
In Abhängigkeit der Gesamtkosten und der finanziellen Belastung des Vereins
werden Zuwendungen gewährt.
Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie auf der Seite des
hessischen Misterium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege unter hessen.de