Fahrtkostenzuschuss

Informationen zum Fahrtkostenzuschuss für Jugendmannschaften  2023

  

 

 

  1. Die Gelder für den Fahrtkostenzuschuss werden vom Odenwaldkreis und vom Sportkreis Odenwald zur Verfügung gestellt.
  2. Die Summe beträgt ca. € 15.000,-- im Jahr.
  3. Der Sportkreis Odenwald ist beauftragt, die Gelder zu verteilen.
  4. Gefördert werden nur die Sportvereine des Odenwaldkreises mit Jugendmannschaften (bis 18 Jahre).
        Ferner müssen die Vereine Mitglied im Landessportbund Hessen sein.
  5. Die Mitgliedsnummer ist immer anzugeben.
  6. Der Bezuschussungszeitraum gilt jeweils jahresübergreifend vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des laufenden Jahres.
  7. Der Abgabetermin des Antrages mit den entsprechenden Listen ist immer zum 31. Juli des laufenden Jahres.
        Die Auszahlung erfolgt bis zum 30. November des laufenden Jahres.
  8. Bitte benutzen Sie für jede Jugendmannschaft eine Liste. Die km-Angabe ist nur einfach anzugeben.Es werden bezuschusst:
    1. Fahrten zu den Pflichtspielen und Wettkämpfen innerhalb Deutschlands
    2. Zuschüsse für Kader-Training müssen beim jeweiligen Verband beantragt werden
    3. Keine Fahrten zu Trainingsspielen oder zum Training
  9. Der Antrag ist nur einmal auszufüllen und mit den Listen schriftlich per Post an diGeschäftsstelle zu senden (keine E-Mail).
  10. Die Vordrucke (Antrag, Infomaterial und Liste) können über die Downloadfunktion oben rechts heruntergeladen werden.
  11. Die Anträge und die Vordrucke können bei der Geschäftsstelle als Formularvordruck angefordert werden.
  12. Die Listen im „Excel-Format“ können ebenfalls bei der Geschäftsstelle angefordert werden. (Summenspalten ausweisen > macht Excel automatisch).
    Eine Eingangsbestätigung erfolgt von der Geschäftsstelle.

Für weitere Rückfragen und Auskünfte steht Ihnen Frau Petra Weigel von unserer Geschäftsstelle oder unserer Vorsitzender Wolfgang Fröhlich (06063-3093) zur Verfügung.