Weiterführung der Vereinsarbeit

 Weiterführung der Vereinsarbeit

 

Neben dem Bau und der Sanierung von Sportstätten stellt

die Hessische Landesregierung Mittel für die "Weiterführung der Vereinsarbeit" bereit.

Dieses Programm ist bewusst breit gefächert und erreicht

mit seinen unterschiedlichen Fördermaßnahmen die Vereinsarbeit.

 

Bei Nachweis einer besonderen finanziellen Belastung kann

hessischen Sportvereinen und Sportverbänden, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind,

eine Zuwendung zur "Weiterführung der Vereinsarbeit" bewilligt werden:

Besondere finanzielle Belastungen für Sportvereine und Sportverbände entstehen beispielsweise durch:

  • Anschaffungen langlebiger Sportgeräte
  • Instandhaltungsmaßnahmen
  • Instandsetzungen

 

Die Zuwendung kann über den jeweiligen zuständigen Landkreis

beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport beantragt werden.

In Abhängigkeit der Gesamtkosten und der finanziellen Belastung des Vereins

werden Zuwendungen gewährt.

 

Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie auf der Seite des
hessischen Misterium des Inneren und für Sport unter folgendem Link.